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Der neue Entwurf für Kubas Einwanderungsgesetz ermöglicht den Entzug der Staatsbürgerschaft bei Personen, die den Interessen Kubas schaden, erlaubt erstmals den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft, hebt die 24-Monats-Regel für Eigentum auf und erweitert die Möglichkeiten für den Erwerb der kubanischen Staatsangehörigkeit.
Der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines neues Einwanderungsgesetz, über das das kubanische Parlament im Juli beraten wird, bringt umfassende Veränderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die kubanische Bevölkerung und die Diaspora haben werden.
Entzug der Staatsbürgerschaft Der neue Entwurf für das Einwanderungsgesetz gibt der kubanischen Regierung die Möglichkeit, kritischen Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Dokument, das diese Woche von der Nationalversammlung der Volksmacht (ANPP) veröffentlicht wurde und für Diskussionen sorgte, besagt, dass Kubanern "die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann, außer aus gesetzlich festgelegten Gründen". Zu diesen Gründen zählen "die Teilnahme an bewaffneten Organisationen, die darauf abzielen, die territoriale Integrität des kubanischen Staates, seiner Bürger und anderer im Land lebender Personen anzugreifen, oder die Teilnahme an Aktivitäten aus dem Ausland, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Republik Kuba schaden". Die Entscheidung darüber, wem die kubanische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, liegt in den Händen des Präsidenten und des kubanischen Innenministeriums (Minint), da "sie die Autoritäten in Sachen Staatsbürgerschaft sind, die für die Lösung der Verwaltungsakte über den Erwerb, den Verlust, die Aberkennung, den Verzicht und die Wiedererlangung der kubanischen Staatsbürgerschaft zuständig sind". Präsident Miguel Díaz-Canel wäre somit ermächtigt und gesetzlich legitimiert, zu entscheiden, wer die kubanische Staatsbürgerschaft behält oder verliert. Dies könnte besonders viele politisch Andersdenkende betreffen, darunter Aktivisten, Journalisten, Künstler sowie medizinisches und sportliches Personal. Verzicht der Staatsbürgerschaft Der veröffentlichte, aber noch nicht genehmigte Gesetzesvorschlag bietet Kubanern erstmals die Möglichkeit, auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten. Bisher durften Kubaner mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft nur mit einem kubanischen Pass ins Land einreisen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten diese Menschen ihre Forderung nach Einreise mit einem ausländischen Pass verwirklichen. Das Dokument stellt jedoch klar, dass diejenigen, die auf die kubanische Staatsbürgerschaft verzichten, bei Ein- und Ausreise den entsprechenden ausländischen Reisepass, Visabestimmungen und Reisedokumente vorlegen müssen. Trotz Bedenken betonte der Leiter der Einwanderungs- und Ausländerbehörde des MININT im Fernsehen, dass Kubaner ihre Staatsbürgerschaft nicht verlieren, nur weil sie eine andere haben, und diesbezüglich keine Maßnahmen ergriffen werden. Das neue Gesetz unterscheidet weiterhin klar zwischen Kubanern, die in Kuba leben, und denen, die im Ausland leben. Dennoch betont das Dokument, dass es eine ähnliche Behandlung für im Ausland lebende Kubaner anstrebt, wenn sie sich auf dem nationalen Territorium aufhalten, wie für ansässige Kubaner. Damit könnte die Regierung versuchen, die Beziehungen zur Diaspora zu verbessern, die viele Jahre lang verunglimpft wurde, aber eine wichtige Quelle von Überweisungen darstellt und eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Privatsektors spielen könnte. Abschaffung der 24-Monats-Regel Eine weitere Änderungen ist die Abschaffung der Regel, die kubanische Staatsbürger im Ausland zwingt alle 24 Monateauf die Karibikinsel zurückzukehren, um den Verlust von Eigentumsrechten, wie z. B. einer Wohnung, zu vermeiden. Mit der neuen Gesetzgebung können Kubaner, die länger im Ausland leben, nun ihr Eigentum in Kuba behalten. Obwohl die Bedingung, alle 24 Monate auf die Insel zurückzukehren, um den Besitz von Eigentum nicht zu verlieren, entfällt, legt das neue Gesetz eine Reihe von Kategorien fest, wie z. B. tatsächlicher Aufenthalt oder vorübergehender Aufenthalt für Kubaner im Land und Einwohner im Ausland, Emigranten und Investoren, die außerhalb des Staatsgebiets leben. "Nach dem, was im Gesetzentwurf festgelegt ist, besteht die Absicht nicht darin, die Unterscheidung zwischen den kubanischen Bürgern, die die Erklärung 'Auswanderer' impliziert, zu beseitigen, sondern sie in einer Weise zu modifizieren, die aus der Lektüre des Entwurfs nicht klar hervorgeht", zitiert die Nachrichtenagentur Associated Press den Rechtsanwalt Eloy Viera Cañive in der kritischen digitalen Zeitung "El Toque". Staatsbürgerschaft für Ausländer Ausländer können künftig die kubanische Staatsbürgerschaft erwerben und "ciudadanos" werden, wenn sie seit mindestens fünf Jahren mit permanentem Aufenthaltsrecht ("residencia permanente") in Kuba leben. Darüberhinaus wurden die Voraussetzungen für den Erhalt des permanenten Aufenthaltsrechts erweitert. Neben Ehepartnern von kubanischen Bürgern und international anerkannten Wissenschaftlern, Sportlern und Künstlern können künftig auch beruflich qualifizierte und wirtschaftlich solvente Ausländer sowie Personen, die in Projekte mit ausländischer Beteiligung investieren, das permanente Aufenthaltsrecht und später die Staatsbürgerschaft erlangen. Auch Personen mit anerkannten Berufsqualifikationen oder bedeutendem Vermögen sind künftig berechtigt. Dies ist Teil der Bemühungen der kubanischen Regierung, internationale Investitionen und Fachkräfte ins Land zu holen.
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Text: Leon Latozke
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